Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der Reiseagentur Ricardo Tell, Inh.: Ricardo Tell
Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, sofern wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden (Reisender) und dem Reiseveranstalter Reiseagentur Ricardo Tell, vertreten durch den Inhaber Ricardo Tell, abgeschlossenen Pauschalreisevertrages. Diese ARB ergänzen und präzisieren die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a ff. BGB sowie die Artikel 250 und 252 des EGBGB. Bei der Buchung einer Pauschalreise wird der Reisende Vertragspartner des Reiseveranstalters, unabhängig davon, ob er selbst die Reise antritt oder den Vertrag im Namen eines anderen Reiseteilnehmers abschließt.
Diese ARB finden ausdrücklich keine Anwendung, wenn der Kunde keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. nur Unterkunft, Mietwagen) bei der Reiseagentur Ricardo Tell bucht oder wenn die Reiseagentur Ricardo Tell als Vermittler einer Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters oder einzelner Reiseleistungen (z.B. nur Unterkunft) oder verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB auftritt und den Kunden vor der Buchung ausdrücklich und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des jeweiligen vermittelten Reiseveranstalters bzw. Leistungserbringers, sofern diese wirksam einbezogen wurden.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung der Reiseagentur Ricardo Tell, die im Katalog, Prospekt, auf der Website, in einem individuellen Angebot oder einem anderen Medium der Reiseagentur Ricardo Tell veröffentlicht wird, sowie ergänzende Informationen der Reiseagentur Ricardo Tell für die jeweilige Reise, sofern diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
Durch die Reiseanmeldung (Buchung) macht der Reisende der Reiseagentur Ricardo Tell ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen. Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass alle Vertragsverpflichtungen der Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, erfüllt werden, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Vertrag wird durch die Zustellung der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) der Reiseagentur Ricardo Tell wirksam. Die Reiseagentur Ricardo Tell wird dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen. Erfolgt der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit, hat der Reisende Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; dies gilt ebenfalls bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.
1.3 Sollte die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung abweichen, gilt dies als neues Angebot. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern die Reiseagentur Ricardo Tell auf die Änderungen hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist das Angebot ausdrücklich oder durch (An-) Zahlung des Reisepreises annimmt.
1.4 Die Reiseagentur Ricardo Tell weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen der Reiseagentur Ricardo Tell und einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, die zum Vertragsschluss geführt haben, fanden auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers statt.
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2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 350 Euro sowie die Kosten für die Schimpansen- und Gorilla-Tickets (nicht rückerstattbar) fällig, vorausgesetzt, dass der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB dem Reisenden in Textform übermittelt wurde. Sollten die im Angebot enthaltenen Leistungen seitens der Leistungsträger der Reiseagentur Ricardo Tell sofort zur Zahlung fällig werden, behält sich die Reiseagentur Ricardo Tell das Recht vor, eine höhere Anzahlung zu verlangen. Der Reisende wird darüber vor Abschluss der Buchung gemäß Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung gemäß Art. 250 § 6 EGBGB informiert.
2.2 Der Restbetrag ist vier Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde. Sollte die Möglichkeit bestehen, die Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abzusagen, wird der Restbetrag erst dann fällig, wenn die Reiseagentur Ricardo Tell die Reise nicht mehr absagen kann.
2.3 Bei kurzfristigen Buchungen, die so nahe am Reisebeginn erfolgen, dass der gesamte Reisepreis sofort fällig ist oder die Reiseagentur Ricardo Tell die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Übermittlung des Sicherungsscheins in Textform zur Zahlung fällig.
2.4 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsgebühren sind nach Erhalt der Rechnung vollständig zu bezahlen.
2.5 Sollte der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz Erhalt des Sicherungsscheins nicht zum Fälligkeitstermin leisten, ist die Reiseagentur Ricardo Tell berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden gemäß den in Ziffer 4.1 ff. festgelegten Stornokosten zu belasten.
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3. Leistungen und Leistungsänderungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung der Reiseagentur Ricardo Tell ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung sowie dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog, Prospekt, der Website, einem individuellen Angebot oder einem anderen Medium der Reiseagentur Ricardo Tell, einschließlich aller darin enthaltenen Informationen, Hinweise und Erläuterungen, sowie den vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB, die für die gebuchte Pauschalreise relevant sind.
3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Hotels, Reiseveranstalter) sowie Reisevermittler sind nicht berechtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder die vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB der Reiseagentur Ricardo Tell hinausgehen, ihnen widersprechen oder den Inhalt des bestätigten Pauschalreisevertrags abändern.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von der Reiseagentur Ricardo Tell herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Diese Änderungen müssen vor Reisebeginn erklärt werden, und der Reisende ist auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise darüber zu informieren.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Bestandteil des Pauschalreisevertrages war, hat der Reisende das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist, die von der Reiseagentur Ricardo Tell gesetzt wird,
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die mitgeteilte Änderung oder Abweichung zu akzeptieren,
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ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder
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die Teilnahme an einer gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.
Reagiert der Reisende nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die Änderung bzw. Abweichung als akzeptiert. Der Reisende wird von der Reiseagentur Ricardo Tell über seine Rechte sowie die Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informiert.
3.5 Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen Mängel aufweisen. Sollte die Ersatz-Pauschalreise oder die geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit sein, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sollten der Reiseagentur Ricardo Tell bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
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4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber der Reiseagentur Ricardo Tell unter den am Ende der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) angegebenen Kontaktdaten erklärt werden. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Reiseagentur Ricardo Tell den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Reiseagentur Ricardo Tell eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Rücktritt von der Reiseagentur Ricardo Tell zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Solche Umstände sind dann gegeben, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft, und sich ihre Folgen auch bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.
4.3 Die Reiseagentur Ricardo Tell hat den Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunkts des Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und der zu erwartenden Einnahmen durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Reiseagentur Ricardo Tell oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:
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Bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
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Ab dem 59. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises
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Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt: 55 % des Reisepreises
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Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt: 95 % des Reisepreises
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Ab dem 7. Tag vor Reiseantritt: 100 % des Reisepreises
4.4 Der Reisende hat stets die Möglichkeit nachzuweisen, dass die Reiseagentur Ricardo Tell durch den Rücktritt nur eine wesentlich geringere Entschädigung verlangen kann.
4.5 Die Reiseagentur Ricardo Tell behält sich vor, anstelle der oben genannten Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, wenn sie nachweisen kann, dass ihr wesentlich höhere Kosten entstanden sind. In diesem Fall muss die Reiseagentur Ricardo Tell die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erzielten Einnahmen genau beziffern und auf Verlangen des Reisenden begründen.
4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von der Reiseagentur Ricardo Tell ausdrücklich empfohlen.
4.7 Sollte die Reiseagentur Ricardo Tell infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet sein, erfolgt die Erstattung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB auf einem dauerhaften Datenträger eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt unberührt, sofern diese Mitteilung der Reiseagentur Ricardo Tell nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Der Ersatzteilnehmer und der ursprüngliche Reisende haften gegenüber der Reiseagentur Ricardo Tell als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallenden Mehrkosten.
5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
5.1 Der Reisende hat keinen rechtlichen Anspruch auf Änderungen des Reisetermins, Reiseziels, Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Dies gilt nicht, wenn eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erforderlich ist; in diesem Fall erfolgt die Umbuchung kostenfrei.
5.2 Wenn die Reiseagentur Ricardo Tell auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung gemäß Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50 € pro Vorgang erhoben, das zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu zahlen ist. Der Reisende wird vor der Umbuchung über den neuen Reisepreis informiert.
5.3 Umbuchungswünsche des Reisenden ab dem Eintritt der zweiten Stornostufe können, sofern sie überhaupt möglich sind, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne von der Reiseagentur Ricardo Tell ordnungsgemäß angebotene Reiseleistungen aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Die Reiseagentur Ricardo Tell wird sich jedoch bemühen, bei den Leistungsträgern eine Erstattung der ersparten Aufwendungen zu erreichen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen einer Erstattung entgegenstehen. Die Reiseagentur Ricardo Tell empfiehlt den Abschluss einer Reiseabbruch-Versicherung.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch die Reiseagentur Ricardo Tell
7.1 Die Reiseagentur Ricardo Tell kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Reiseagentur Ricardo Tell in den vorvertraglichen Informationen zur gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl angegeben und den Zeitpunkt genannt hat, bis zu dem die Rücktrittserklärung dem Reisenden spätestens zugegangen sein muss. Auch in der Reisebestätigung muss die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist angegeben sein.
Der Rücktritt muss dem Reisenden spätestens an dem in den vorvertraglichen Informationen und in der Reisebestätigung angegebenen Tag mitgeteilt werden. Sollte bereits vorher klar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, muss die Reiseagentur Ricardo Tell unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
Falls die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erstattet die Reiseagentur Ricardo Tell unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, alle geleisteten Zahlungen an den Reisenden zurück.
7.2 Die Reiseagentur Ricardo Tell kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung durch die Reiseagentur Ricardo Tell nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Vertragsauflösung gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, wenn das vertragswidrige Verhalten auf einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten beruht. Bei einer Kündigung durch die Reiseagentur Ricardo Tell behält diese den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entstehen, einschließlich eventueller Erstattungen von Leistungsträgern.
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8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseagentur Ricardo Tell oder den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, falls er trotz vollständiger Zahlung des Reisepreises die erforderlichen Reiseunterlagen (wie E-Tickets oder Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von der Reiseagentur Ricardo Tell angegebenen Frist erhält.
8.2 Mängelanzeige
Die Reiseagentur Ricardo Tell ist dazu verpflichtet, die Pauschalreise ohne Mängel zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Reisende einen Mangel unverzüglich anzeigen. Der Reisende soll den Mangel dem Vertreter der Reiseagentur Ricardo Tell vor Ort melden. Wenn vor Ort kein Vertreter verfügbar ist und dies auch nicht vertraglich vereinbart wurde, muss der Reisende die Mängel direkt der Reiseagentur Ricardo Tell mitteilen. Die Kontaktdaten eines eventuell vorhandenen Vertreters sowie die Kontaktdaten der Reiseagentur Ricardo Tell für Mängelanzeigen sind in der Reisebestätigung zu finden. Alternativ kann der Reisende seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler übermitteln, bei dem er die Reise gebucht hat.
Der vor Ort anwesende Vertreter der Reiseagentur Ricardo Tell wird versuchen, Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Wenn die Reiseagentur Ricardo Tell aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige keine Abhilfe leisten kann, hat der Reisende keine Ansprüche auf Minderung nach § 651m BGB oder Schadensersatz nach § 651n BGB.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Möchte der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Mangels gemäß § 651i BGB kündigen, muss er der Reiseagentur Ricardo Tell zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Dies entfällt, wenn die Reiseagentur Ricardo Tell die Abhilfe verweigert oder eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:
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a) Bei Flugreisen muss der Reisende Schäden am Gepäck, Gepäckverlust oder -verspätung unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) melden und sich aus Nachweisgründen eine schriftliche Bestätigung aushändigen lassen. Ohne diese Schadensanzeige lehnen sowohl die Fluggesellschaften als auch die Reiseagentur Ricardo Tell in der Regel Erstattungen ab. Die Schadensanzeige muss bei Gepäckbeschädigungen innerhalb von 7 Tagen und bei Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks erfolgen.
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b) Zusätzlich ist die Beschädigung, der Verlust oder die Verspätung des Gepäcks unverzüglich der Reiseagentur Ricardo Tell gemäß den Vorgaben in Ziffer 8.2 zu melden. Diese Meldung an die Reiseagentur Ricardo Tell entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht, die fristgemäße Schadensanzeige bei der Fluggesellschaft gemäß Punkt a) zu machen.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die Haftung der Reiseagentur Ricardo Tell für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, sofern diese Schäden nicht schuldhaft verursacht wurden. Sollten für eine bestimmte Reiseleistung internationale Übereinkommen oder darauf basierende gesetzliche Vorschriften gelten, die Schadensersatzansprüche gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Bedingungen oder Beschränkungen zulassen oder ausschließen, kann sich auch die Reiseagentur Ricardo Tell gegenüber dem Reisenden darauf berufen. Weitergehende Ansprüche, die sich aus solchen internationalen Übereinkommen oder darauf basierenden gesetzlichen Vorschriften ergeben, bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2 Die Reiseagentur Ricardo Tell übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen wie Ausflüge, Sportveranstaltungen, Musicalaufführungen oder Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet und die Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners angegeben sind. Dies macht für den Reisenden erkennbar, dass diese Leistungen nicht Teil der Pauschalreise von der Reiseagentur Ricardo Tell sind. Eine Haftung besteht jedoch, wenn die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch die Reiseagentur Ricardo Tell einen Schaden verursacht haben.
9.3 Die Reiseagentur Ricardo Tell haftet nicht für Leistungen, die der Reisende im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch nimmt und die nicht von der Reiseagentur Ricardo Tell oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder organisiert werden.
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10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB können vom Reisenden gegenüber der Reiseagentur Ricardo Tell geltend gemacht werden. Auch der Reisemittler, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, kann diese Ansprüche entgegennehmen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Reiseagentur Ricardo Tell an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist nicht möglich.
10.4 Die Reiseagentur Ricardo Tell informiert gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz), dass sie nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme ergeben oder entscheidet sich die Reiseagentur Ricardo Tell freiwillig dazu, wird sie die Reisenden darüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
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11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
11.1 Vor Vertragsabschluss informiert die Reiseagentur Ricardo Tell die Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung etwaiger Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten und deren mögliche Änderungen vor Reiseantritt.
11.2 Es obliegt dem Reisenden, die behördlich notwendigen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen, erforderliche Impfungen vorzunehmen sowie Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, wie beispielsweise die Zahlung von Rücktrittskosten, trägt der Reisende selbst. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass die Reiseagentur Ricardo Tell nicht oder unzureichend informiert hat oder falsche Angaben gemacht hat.
11.3 Die Reiseagentur Ricardo Tell übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, sofern der Reisende die Reiseagentur Ricardo Tell mit der Besorgung beauftragt hat. Eine Haftung besteht nur, wenn die Reiseagentur Ricardo Tell eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Reiseagentur Ricardo Tell gilt deutsches Recht.
12.2 Der Reisende kann die Reiseagentur Ricardo Tell ausschließlich an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Reiseagentur Ricardo Tell gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz der Reiseagentur Ricardo Tell vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem Drittland liegt oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.3 Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung,
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wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und der Reiseagentur Ricardo Tell anzuwenden sind, etwas zugunsten des Reisenden ergibt, oder
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wenn und soweit im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstigere, nicht abdingbare Bestimmungen auf den Pauschalreisevertrag anwendbar sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.